Weniger Waffen- Mehr Sicherheit? FALSCH!Diese Annahme trifft für Krisengebiete zu. In Rechtsstaaten, in denen der Staat kontrolliert, wer eine Waffe besitzen darf, trifft das Gegenteil zu. Weniger Waffen = weniger Sicherheit Erkenntnisse des Internatio... Weiterlesen... |
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Jetzt auch zum Nachlesen: Jansens Nonsens![]() In wenigen Wochen jährt sich zum dritten Mal das Schulmassaker von Winnenden. Leider scheint auch in diesem Jahr wieder mehr die Vermarktung von Büchern zum Thema im Vordergrund zu stehen und weniger das würdige Gedenken an die Opfer dieses Massenmordes. Nachdem u. a. Frau Mayer im letzten Jahr ihr Buch veröffentlichte, ist dieses Jahr Herr ... Weiterlesen... |
Brutalo-Paschas schlimmster AlbtraumSachen gibts: Völlig Gutmensch- und Weltverbesserinkompatibel dürfte dieser Artikel auf berlinerumschau.com sein: Der zunehmende islamisch-konservative Wandel in der Türkei läßt immer mehr Frauen offenbar an drastische Mittel zum eigenen Schutz denken: sie besorgen sich eine Waffe zur Selbstverteidigung. Nach Angaben des Vereins Şefkat Der meldeten sich bereits 3.000 Frauen bei örtlichen Schießständen an, geht aus einem Bericht der “Deutsch-Türkischen Nachrichten” hervor. Der Ver... Weiterlesen... |
Kochrezept: Quatsch mit Soße à la RTL![]() Quatsch mit Soße ist ein sehr beliebtes Rezept in Deutschland und wird besonders gerne von Massenmedien serviert. Es gibt viele Varianten von Quatsch mit Soße, wir zaubern heute Quatsch mit Soße à la RTL. Die Zubereitung ist denkbar einfach, so lange die nötige Oberflächlichkeit gewahrt wird. Unabdingbar ist ein Heißluftherd. Je mehr heiße Luft für die Zubereitung aufgewandt werden kann, desto besser. Zutatenliste: Für den Qu... Weiterlesen... |
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Pressemitteilung des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.![]() Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. soll Sammler, Freunde, Förderer und Liebhaber von Waffen, Jagd, Militaria und den angrenzenden Sammelgebieten aller Zeiten und Kontinente zu einer Fördergemeinschaft zusammenfassen. Ziele sind auch die Erhaltung und Pflege sowo... Weiterlesen... |
| Pressemitteilung des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. |
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| Quelle/Autor: www.keine-waffen.de |
| Dienstag, den 20. Dezember 2011 um 00:00 Uhr |
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Nachfolgend veröffentliche ich hier eine Presseerklärung des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. in Deutschland: Sehr geehrte Redaktionen,
es wurde kürzlich verkündet, das Bundeskabinett habe beschlossen, dass in Deutschland bis Ende 2012 ein nationales Waffenregister eingerichtet werde. In diesem werden die Informationen aller 577 dezentralen Waffenbehörden von Ländern und Kommunen zusammengeführt und (u.a. …) für die Polizei auswertbar gemacht. Der Vorstoß werde von der Gewerkschaft der Polizei gelobt. Grundlage für das Waffenregister ist der Artikel 4.4 der EU-Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG. Die Eile, schon zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgesehenen Frist ein nationales Waffenregister aufzubauen ist nicht nachvollziehbar. Soll in Deutschland für Rest-Europa ein „Feldversuch“ gestartet werden, um in einem Testlauf die Risiken für die Bürger auszuloten, die dieses „Nationale Waffenregister“ zeitigen wird? Kann es sein, dass man in den anderen europäischen Ländern die aus diesem „Nationalen Waffenregister“ entstehenden Gefahren erkannt hat und über diese Risiken nun schnellstmöglich Erfahrungen sammeln möchte? Im Gegensatz zur Meinung der Gewerkschaft der Polizei bringt dieses „Nationale Waffenregister“ nämlich keinerlei Sicherheitsgewinn. Neben zahlreichen Behörden im Bundesgebiet (z.B. auch der MAD) kann jeder sonst, der sich Zugang verschaffen kann (siehe „Hackerangriffe“), auf diese Daten Zugriff haben. Diese neue Behörde als lediglich Datenverwalterin kann nämlich überhaupt keinerlei Vorteile für die „Innere Sicherheit“ bieten (siehe Anlage: „Statistische Risiken“), da sie lediglich nach einer Straftat eingeschaltet wird. Sie wirft aber neue Kosten auf und gefährdet vor allem Leib, Leben und Eigentum unbescholtener staatstragender Bürger, deren Freizeitgestaltung den Besitz legaler Waffen erfordert. Prof. Dr. Dietmar Heubrock vom Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen betonte in seiner „Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ‚Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften‘“ bereits am 02.02.2008: „Hervorzuheben ist, dass bei Raub, Nötigung und räuberischer Erpressung etc. Legalwaffen gar nicht verwendet werden“, wie auch „die Verwahrung und der Umgang mit legal erworbenen Schusswaffen kriminalpolitisch nicht relevant“ ist. „Der private Waffenbesitz ist aus polizeilicher Sicht, das haben wir schon öfter gehört, überhaupt nicht das Problem“. Diese Aussage findet in der alljährlich vom Bundeskriminalamt herausgegebenen (und als „Verschlusssache“ geführten!) Jahresstatistik Waffen/Sprengstoff seit langer Zeit ihre Bestätigung. Lediglich der deliktisch allenfalls marginal in Erscheinung tretende legale Waffenbesitz („Statistische Risiken“) ist also überhaupt registrierungsfähig; Kenntnisse vom Waffenbestand eines legalen Waffenbesitzers besitzen nach dem oben Dargestellten daher keine kriminalpräventive Bedeutung. Statt dessen droht aber die Einrichtung einer weiteren Behörde, die Geld verschlingt, aber nichts zur Verbesserung der ‚Inneren Sicherheit‘ beitragen jedoch über kurz oder lang ein Eigenleben entwickeln kann. Diese Sorge bekommt Nahrung durch die Aussage in der Schrift Das Nationale Waffenregister Eine Handreichung für Waffenbehörden, Version 1.2,10. November 2010: „Zunächst werden im ZWR nur die Daten erfasst, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.“ – was den Schluss erlaubt, dass damit der Hunger auf weitere Datensammelei nicht gestillt ist. Auf der anderen Seite der Waagschale liegt aber eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den legalen Waffenbesitzer, die ohne Not heraufbeschworen wird, wenn nämlich Daten über seinen Legalwaffenbesitz zusätzlich zur Registrierung bei seiner zuständigen Ordnungsbehörde auch noch an anderer Stelle gespeichert werden, auf die offensichtlich auch Unbefugte leicht zugreifen können („Hackerangriffe“). Diese Daten betreffen nämlich Gegenstände, die ansonsten als derart sensibel angesehen werden, dass selbst die engsten Familienangehörigen ihrer Besitzer keinen Zugang haben dürfen! Nun hat die Affäre um „WikiLeaks“ mehr als deutlich gemacht, wie wenig sicher selbst Daten sind, an deren Geheimhaltung höchste politische Kreise ein vitales Interesse haben. Es sei in diesem Zusammenhang auch auf die zahlreichen mit „Vertraulich“, „Verschlusssache“ oder „Geheim“ gekennzeichneten Dokumente verweisen, die regelmäßig z.B. in den Politmagazinen im Fernsehen präsentiert werden. Zu Recht warnt darum sogar die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (im Kölner Stadt-Anzeiger vom 2. Dezember 2010): „Wo immer es möglich sei, sollten Behörden und Unternehmen darauf verzichten, Datenberge über Bürger … anzulegen“. „Wikileaks sei auch eine Warnung zur Datensparsamkeit“. Aber im Gegensatz zu anderen problematischen Datenspeicheraktionen hat die die Bundesjustizministerin bei legalen Waffenbesitzern offensichtlich keine Skrupel. Der Tagespresse war mehrfach zu entnehmen, dass sich die Bunderegierung Sorgen macht wegen online betriebener Spionage bei deutschen Behörden (Mitteilung des BMI unter Verweis auf Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches allein zwischen Januar und September 2010 rund 1600 Cyber-Attacken registriert hat) – es ist ebenso absurd anzunehmen, dass diese Spionage einen Bogen um das „Zentrale Waffenregister“ machen wird wie zu glauben, dass gerade dieses „Zentrale Waffenregister“ einen besonderen Sicherheitsstandard erhält. Die Aufnahme in ein „Zentrales Waffenregister“ betrifft – und hier ist die Schnittstelle zu den deutschen forschenden und kulturbewahrenden Organisationen – auch Waffen sammelnde Historiker, deren Sammlungen im Regelfall Antiquitäten beherbergen, welche unglücklicherweise in Deutschland vom Waffengesetz erfasst werden, die aber für deliktische Zwecke nahezu ungeeignet sind. Diese Gegenstände gehören zum nationalen und internationalen Kulturgut und sind daher mehrheitlich von einem hohen materiellen und ideellen Wert – analog Bildern oder Statuen in Privatbesitz – und somit für einen bestimmten Bereich der Kriminalität interessant! Da diese Gegenstände in den anderen europäischen Staaten frei zu erwerben ist, darf man davon ausgehen, dass sie von der o.g. EU-Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 gar nicht erfasst werden sollten. Diese Aussage gewinnt an Aussagekraft, da im Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. Oktober 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr in Artikel 3 geschrieben steht: 1. Diese Verordnung gilt nicht für: (d)Sammler und Einrichtungen mit einem kulturellen und historischen Interesse an Feuerwaffen, deren Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition, die für die Zwecke dieser Verordnung von dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Geschäfts- oder Wohnsitz haben, als solche anerkannt sind, sofern die Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist; (f)antike Feuerwaffen und deren Nachbildungen im Sinne des innerstaatlichen Rechts, wobei nach 1899 hergestellte Feuerwaffen nicht als antike Feuerwaffen gelten. Das alles ist dem BMI bekannt – hat aber nichts an der Absicht der vorzeitigen Erstellung des „Nationalen Waffenregisters“ geändert (siehe: „Errichtung eines Nationalen Waffenregisters“). Was aber geschieht, wenn die ersten toten Sammler, Sportschützen oder Jäger aufgrund gezielter Überfälle nach Datendiebstahl zu beklagen sind? Wir alle wissen, dass Daten, die einmal im Netz waren, nicht mehr zu löschen sind und dass damit dieser „Menschenversuch“ – als welchen die vorzeitige Einführung des „Nationalen Waffenregisters“ zu betrachten ist – einmal eingeleitet nicht mehr gestoppt werden kann. Unser Problem ist offensichtlich, dass wir als gesetzestreue Bürger, Historiker und Sammler mit festem Wohnsitz, seriöser Berufsausübung, gesellschaftspolitischem Engagement und makellosem Leumund offensichtlich keiner schützenswerten Randgruppe angehören. Mit freundlichen Grüßen Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. www.waffensammler-kuratorium.de gez. Hans-Peter Schmid, 1. Vorsitzender gez. Wolfgang Berk, 2. Vorsitzender gez. Werner Schuler, Vorsitzender des Sachverständigenwesens gez. Horst Friedrich, AK Polizeiwaffen in der Dt. Gesellschaft für Polizeigeschichte gez. Gregor Wensing, Kulturreferent
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Ideologiegesteuerte Entwaffnung durch Enteignung![]() Katja Triebel widerlegt in ihrem offenen Brief in sachlicher und faktenreicher Analyse, die auch für Nichtwaffenbesitzer gut verständlich ist, die polemischen Behauptungen und falsche Aussagen von Björn Tschöpe (SPD Bremen). Tschöpe findet es "schrill, daß Zwölfjährige mit der Wumme auf dem Schießstand stehen dürfen" und hält es für "skandalös, daß in Deutschland Mordwaff... Weiterlesen... |
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Sanktionen: Keine Kugeln für weißrussische Biathleten![]() Wegen Sanktionen der Europäischen Union droht kurz vor dem WM-Start den weißrussischen Biathletinnen um Neuner-Rivalin Darja Domratschewa die Munition auszugehen. Der Hersteller aus Schönebeck an der Elbe (Sachsen-Anhalt) dürfe die bestellte Charge von 75 000 Schuss nicht liefern, klagte Andrej Fomotschkin vom Sportministerium nach Angaben weißrussischer Medien. ... Weiterlesen... |
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dagarser Wissen ist Macht![]() Wissen ist Macht, das war schon Francis Bacon bewußt, dieses geflügelte Wort gilt gerade in der heutigen Zeit, wo die Informationen aus allen Ecken auf einen einströmen mehr denn je. Das deutsche Waffen-Magazin VISIER hat in seiner aktuellen Ausgabe 3/2012 die Top-10 deutschsprachigen waffenrechtsbezogenen privaten Internetseiten gekürt. dagarser ist nicht darunter, wäre auch vermessen das zu erwarten, dafür bin ich schlicht zu kurz “im Geschäft”. Vielleicht wird’s ja nächstes Jahr etwas, einstweilen will ich meinen Lesern die VISIER – Empfehlungen nicht vorenthalten. Die Kommentare sind aber von mir: Platz 10: www.querschuesse.at – Die Querschüsse meines Freundes und IWÖ-Vorstandskollegen Dr. Georg Zakrajsek hier vorzustellen, hieße Eulen nach Athen zu tragen (Was wollen die Griechen nicht noch alles?). Nur soviel: Ich lese die Querschüsse, ... Weiterlesen... |
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www.liberales-waffenrecht.de Waffenbesitz ein Privileg?![]() Am 22.12.2011 wurde auf abgeordnetenwatch eine Anfrage an unseren Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) gestellt. In dieser Anfrage umriss er die Situation, in der sich die legalen Waffenbesitzer Deutschlands seit ca. 2,5 Jahren befinden. Und zwar das wir seit Winnenden, angefeuert und durchaus gewollt von Rot-Grün, von der Gesellschaft und in den Medien auf eine Stufe mit Mörder, Psychopathen und Amokläufer gestellt werden. Da bisher weder aus Regierungskreisen noch von den Regierungsfraktionen eine Stellungnahme zu dieser Hetze kam, war dies ein Versuch eine erste offizielle Aussage von dem Mann zu hören, der eigentlich am besten darüber Bescheid wissen muss wie es sich mit dem Waffenbesitz und den Straftaten mit ihnen verhält. Auch kam bisher aus Kreisen der Bundesregierung keine Aussage zu den Besteuerungsplänen auf Waffenbesitz oder dem Vorstoß aus Baden-Württemberg zum Verbot von gro... Weiterlesen... |
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www.liberales-waffenrecht.de JahresrückblickEin Jahr geht zu Ende. Nutzen wir die restliche Zeit des Jahres und werfen einen Blick zurück. In Sachen Waffenrecht hatten wir kein gutes Jahr. Zuerst die Wahl in Bremen und Baden-Württemberg, die jeweils eine Regierung mit SPD und Grüne hervor brachte. So betrachtet nichts neues, vereinbarten aber in beiden Ländern die Koalitionspartner eine Bundesratsinitiative zum Verbot von großkalibrigen Faustfeuerwaffen für Privatleute (ausgenommen Jäger). Dann veranstaltete in Norwegen ein geistig verwirrter Möchtegern-Kreuzritter ein Blutbad, welches die Bundestagsfraktion von B90/DIE GRÜNEN für eine Gesetzesinitiative zum Verbot von Halbautomatischen Schusswaffen in Privathand missbraucht. Vor allem von den Grünen wird diese Tat gerne dazu verwandt um bestimmten politischen Bewegungen in Deutschland, die in direkter Opposition zu dem politischen Programm von B90/DIE GRÜNEN stehen, eine moralische Mitschuld an dieser Irrsinnstat zu unterstellen und so diese Parteien zum... Weiterlesen... |
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